Deutsche Gesellschaft: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht!
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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03. Mai 2022
- Geschrieben von DHS-LG
Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), der auch die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. angehört, kritisiert in einer Pressemiteilung, dass das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es biete kaum wirkliche Verbesserungen für Menschen mit Hörbehinderungen, einige Aspekte hätten sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sogar verschlechtert. Einige Regelungen wie z.B. die Ausnahme von kommunalen und regionalen Verkehrsdiensten von einem Großteil der Verpflichtungen würden sogar viele Barrieren erhalten und festigen, mit denen viele Menschen alltäglich konfrontiert und herausgefordert werden. Dem im Gesetzestext formulierten Ziel der Umsetzung umfassender Barrierefreiheit würde das Gesetz somit nicht gerecht. Die DG und ihre Verbände halten das Gesetz für durchsetzungsschwach und unzureichend.
Insbesondere kritisiert die DG, dass die Umstellung auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen unnötig um viele Jahre verzögert wird und damit einhergehende Probleme und Defizite in der Umsetzung aufgrund einer dezentralen Datenerhebung kaum sichtbar sein werden. Bereits in vergangenen Stellungnahmen hatten die DG und ihre Verbände gefordert, die Marktüberwachung auf die Bundesebene zu verlagern, um Reibungsverluste durch Zuständigkeitsfragen und unzureichende Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu vermeiden. In dem verabschiedeten Gesetz bleibt die Verantwortung zur Überwachung aber weiterhin bei den Ländern. Damit schwänden auch die Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber internationalen Konzernen. Weiter befürchtet die DG, dass durch die Verschleppung der tatsächlichen Umsetzung Forschung und Entwicklung zu barrierefreien Angeboten zusätzlich aufgrund ausbleibender Nachfrage gehemmt werden.
Neben diesen grundsätzlichen Kritikpunkten gehen die Regelungen kaum oder nur nebensächlich auf die Bedarfe von Menschen mit Hörbehinderungen ein, sodass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – besonders für diesen Personenkreis – weit am selbstgesteckten Ziel vorbeigehe.
"Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirkt somit wie eine Pflichtveranstaltung zur Umsetzung von EU-Recht. Es fehlen der Mut und die Entschlossenheit zur Durchsetzung einer längst überfälligen Regelung, die eine massive Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe im Alltag von mehr als 10 Prozent der deutschen Bevölkerung bedeuten würde. Stattdessen erhält die Wirtschaft noch eine Schonfrist von bis zu 19 Jahren, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trägt daher nicht nur seinen Namen zu Unrecht, es verfehlt das Ziel des European Accessibility Acts um Längen!"
Die vollständige Mitteilung der DG zum Download: Pressemitteilung vom 21.05.2021
(Quelle: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V.)